Regelungen für die Schulöffnung ab dem 15.03.2021

In einer Besprechung unter Beteiligung des Lehrerrates, des Schulpflegschaftsvorsitzenden und der Schulleitung wurden nachfolgende Regelung zur Umsetzung der Schulöffnung ab dem 15.03. vereinbart und werden hiermit gültig.

  • Der Unterricht des 10. Jahrgangs wird in der Form weitergeführt, wie er bereits seit dem 22.02. vereinbart ist.
  • Die Klassen der Jahrgänge 5 – 9 werden geteilt.
    Im 5. Jahrgang werden die Klassen nach der Zugehörigkeit zu dem Kurs „Soziales Lernen“ bzw. „Informationstechnische Grundlagen“ geteilt.
    in den Jahrgängen 6,7 und 9 werden die Klassen nach der AT- und AH-Zugehörigkeit geteilt.
    Im 8. Jahrgang ergibt sich die Aufteilung durch die Einteilung für die Potenzialanalyse.
    Die Klassenleitung teilen diese Regelungen ihren Schüler*innen und den Eltern mit.
  • Der Wechsel der Gruppen zwischen Präsenz- und Distanzunterricht findet im Wochenrhythmus statt. Die Klassenleitung teilen den Schüler*innen und Eltern mit, wer wann in der Schule zu sein hat.
  • Der Unterricht wird als Hybridunterricht erteilt. Das bedeutet, dass ein Teil der Klasse in der Schule und der andere Teil zu Hause ist, aber inhaltlich dasselbe machen.
    Alle Klassen sind mit einer Konferenzkamera ausgestattet, die die Übertragung des Unterrichts ermöglicht. Die Ausnahme bildet hier das Fach Sport, der ausschließlich im Präsenzunterricht erteilt wird.
  • Eine Außendifferenzierung findet nicht statt.
  • Weil wir keine Außendifferenzierung durchführen dürfen, wird der WP-Unterricht, der Kunst-/Musikunterricht in Jg. 7 und die Lerninsel in den Jg. 8 und 9 ausschließlich über Aufgaben, die individuell bearbeitet werden müssen, erteilt. Videokonferenzen finden nicht statt.
  • Der Nachmittagsunterricht für die Jahrgänge 5 -9 findet in dieser Zeit nicht statt. Deswegen sind Hausaufgaben in allen Fächern möglich.
  • Der Trainingsraum und das Lernbüro bleiben geschlossen.
  • Die Förderschüler*innen Lernen des 9. Jahrgangs nehmen nicht am Präsenzunterricht ihrer Klassen teil, sondern werden durch die Sonderpädagogik unterrichtet oder nehmen am Distanzunterricht teil. Einzelregelungen wird durch die Sonderpädagogik kommuniziert.
  • Die Schüler*innen des DaZ-Unterrichts bilden eine eigene Lerngruppe.
  • Die für den 9. und 10. Jahrgang angesetzten Klassenarbeiten werden geschrieben. Die Einzelregelungen werden separat mitgeteilt.

Über die den Unterricht betreffenden Regelungen hinaus haben wir folgende Vereinbarungen getroffen:

  • Die Betreuung für die Schüler*innen des 5. und 6. Jahrgangs wird fortgesetzt.
    Eine Betreuung von Schüler*innen der anderen Jahrgänge wird nur noch in äußersten Ausnahmefällen durch die Schulleitung nach vorherigen Antrag durch die Klassenleitung genehmigt.
  • Das Gebäude wird von Schüler*innen ausschließlich über den Schulhof betreten und über den Haupteingang wieder verlassen.
  • Auf dem gesamten Gelände ist zu jeder Zeit eine medizinische Maske zu tragen.
  • Die Hygiene- und Abstandsregeln sind unbedingt zu beachten.
  • In den Klassen ist eine feste Sitzordnung, die von den Schüler*innen eingehalten werden müssen.
  • Essen und Trinken ist während der Pause nur außerhalb des Gebäudes im Stehen oder Sitzen erlaubt.
  • Während der Pausen müssen alle Schüler*innen das Gebäude verlassen. Entsprechend der Witterungslage ist angemessene Schutzkleidung mitzuführen. „Regenpausen“ finden nicht statt.
  • Sollten Schüler*innen gegen die Sonderregelungen verstoßen, werden sie für den restlichen Schultag suspendiert.
  • Seit Anfang Januar ist die neue Handyordnung in Kraft. Genaueres wird in der ersten Unterrichtsstunde am 15.03. besprochen
  • Die Einverständniserklärung zur neuen „Nutzungsordnung für das digitale Arbeiten“ ist der Klassenleitung abzugeben. Durch die Öffnung des W-Lans für Schüler*innen muss dieser Vorgang zügig abgewickelt werden.
  • Eigene digitale Endgeräte können in der Schule eingesetzt werden. Dabei ist es wichtig, dass eigene Kopfhörer mitgebracht werden.
  • Die Ausgabe der digitale Leihgeräte hat begonnen. Sollten Sie noch ein digitales Endgerät für Ihr Kind benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Klassenleitung.

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